• DSGVO: Google Fonts rechtssicher verwenden

    Im Januar 2022 hat das Landgericht München entschieden, dass der Einsatz von Google Fonts auf Webseiten nicht mehr innerhalb der „berechtigten Interessen“ des Webseitenbetreibers liegt (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Die Besucher müssen ausdrücklich einwilligen. Passiert das nicht, können die Betreiber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.

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Kirsten hat einen Artikel zu einem E-Book über den Block-Editor beigesteuert:
„Arbeiten mit Block-Styles und Block Patterns.“

Das E-Book kannst du kostenlos herunterladen.